Klassen- und Schulpflegschaft

Schulpflegschaftsvorsitzender: Herr Altinci

Aufgaben der Klassenpflegschaft:

In der Grundschule sind die Mitglieder der Klassenpflegschaft die Eltern der Schüler/innen der Klasse und mit beratender Stimme der/die Klassenlehrer/in. Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme.

Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrer/innen und Schüler/innen. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse: Stoffverteilungsplan, Rituale, Ausflüge etc.

Aufgaben der Schulpflegschaft:

Mitglieder Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden und die Stellvertreter der Klassenpflegschaften. Die Schulpflegschaft wählt eine/n Vorsitzende/n und bis zu drei Stellvertreter/innen.

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz.

Aufgaben der Schulkonferenz:

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in folgenden Angelegenheiten: Schulprogramm, Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, Festlegung der beweglichen Ferientage, Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen, Schulhaushalt, Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen etc.